Allgemeine Geschäftsbedigungen
Abschluss des Vertrages
Zwischen dem Gast und dem Hotel zum Kuhhirten (nachfolgend kurz mit "Hotel“ bezeichnet) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und von dem Hotel zugesagt wurden. Ebenso gilt, wenn das Hotel Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
Wird für die Reservierung von dem Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen oder Rückbestätigung der Reservierungsbestätigung.
Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die genaue Anzahl und die Teilnehmerliste mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel zulässig.
An- und Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr muss der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen, außer es ist schriftlich anders vereinbart.
Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde oder es vom Hotel schriftlich bestätigt wurde.
Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus der in der Reservierungsbestätigung zugesagten Leistung.
Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine Arrangementleistung nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
Zahlung
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig.
Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet.
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
Zahlungen sind grundsätzlich per Cash oder EC-Karte zu tätigen. Kreditkarten können, müssen aber nicht akzeptiert werden.
Stornierungen
Wenn nicht in der Reservierungsbestätigung abweichend geregelt, gelten nachfolgende gegenseitige Stornierungsfristen:
Bis zu einem Buchungsvolumen von 300,00 Euro gilt eine gegenseitige Stornierungsfrist von 1 Woche. Danach können 80% des Buchungsvolumen als Entschädigungsleistung geltend gemacht werden,
Umfasst die Reservierung ein Buchungsvolumen von mehr als 300,00 Euro so gilt eine Stornierungsfrist von 4 Wochen. Danach können 80% des Buchungsvolumens als Entschädigungsleistung geltend gemacht werden.
Haftung
Der Gast oder der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
Das Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder in Folge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von dem Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von dem Hotel von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von dem Hotel wird ausgeschlossen.
Kündigung
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von dem Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
Sonstiges
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von dem Hotel und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage unfrei nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von dem Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.